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Umstellung E-Rechnung ab 2025

Hinweise!

Die Übergangsregelungen gelten nur für Rechnungsaussteller.
Alle inländischen Unternehmer sind ab 2025 zum Empfang von eRechnungen verpflichtet, soweit sie Leistungen von anderen inländischen Unternehmen erhalten.
Betroffen hiervon sind auch Kleinunternehmer oder Unternehmer im Nebenerwerb.
Wenn ein Rechnungsaussteller die o.g. Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt, müssen inländische Empfänger ab 2025 also in der Lage sein, eRechnungen entgegennehmen zu können.

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